Gemeingüterverwaltung

By | September 8, 2015

Papst Franziskus sagt, dass Alles was ist, Gottes Werk ist und daher Gott gehört. Keiner hat mehr Recht darauf, als irgend ein anderer.

Wir müssen aber gar nicht Gott bemühen, um ins Grübeln zu kommen und hier ist Ihr Kommentar gefragt:

  • Die Welt ist da und es ist nicht zu erkennen, wieso einer ein Geburtsrecht auf einen höheren Anteil daran haben sollte als ein anderer.
  • Da der Ursprung aller Güter im Allgemeingut liegt ist ein vererbbares Eigentum nicht zu begründen.
  • Allerdings bleiben Güter nur dann in einem guten Zustand, vermehren sich, entwickeln sich weiter, wenn sie gut verwaltet werden.

Die Kernfrage ist also nicht die Frage nach dem Eigentum oder Privateigentum, die Kernfrage ist: Wie verwalten wir als Menschheit den Reichtum der Welt am besten?

(Quelle: ENZYKLIKA LAUDATO SI)

Weiterlesen bei Peter Barnes (vollständiges Buch von der Heinrich-Böll-Stiftung)

One thought on “Gemeingüterverwaltung

  1. hubertus fremerey

    die Rechtsordnung ist Grundlage unseres Zusammenlebens. Sie kann anders geregelt werden, das hat es ja auch gegeben. Aber bei uns und gegenwaertig gilt, dass Eigentumsrechte aller Art nicht von Gott und auch nicht von der Natur, sondern von der Gesellschaft als einer rechtlich-politischen Ordnung vergeben werden.

    Praktisch also : Ich habe das Recht, Lebensmittel bei REWE zu kaufen und sie jemandem zu schenken, oder diesen Jemand zu mir oder ins Restaurant einzuladen, aber der jemand hat nicht das Recht, sich zu nehmen, was er braucht, wenn er kein Geld hat.

    Es kann daher sein — darueber hat der bengalische Oekonom Amartya Sen geschrieben — dass Menschen neben einem Zug voller Lebensmittel verhungern, weil sie keinen Rechtsanspruch (“entitlement”) auf die Lebensmittel haben. Das Problem ist uralt. Aus genau diesem Grunde nannte der Jurist Bentham (1748-1831) die Rede von den Menschenrechten “hochtrabenden Unsinn” (“nonsense on stilts”) : Nicht, weil er kein Herz hatte, sondern weil er sagen wollte, dass hinter jedem Anspruch eine Rechtsordnung stehen muss, die diesen Anspruch zu verteidigen gewillt ist. Weder die Natur noch Gott sind bereit oder in der Lage, meine Menschenrechte zu verteidigen. Das sind immer nur andere Menschen. Das ist der Punkt — und der gilt auch fuer die Besitz- und Nutzungsrechte in einer Gesellschaft. Einklagen kann man alles, aber nur vor Menschen und auf Grund von Gesetzen, die von anderen Menschen anerkannt wurden. Es geht also immer um Vertraege zwischen Menschen. Innerhalb einer Gesellschaft, in der Frauen als rechtloser Besitz der Maenner gelten, kann eine Frau sich nicht auf Gleichberechtigung berufen. Bei wem denn ? Sie muss fuer eine Aenderung der Rechtsordnung selbst kaempfen, sie muss Gesetze zum Schutz der Frauen durchsetzen. Erst dann geht es.

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